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Zusammenfassung von 75 gemeinsamen Fragen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und bei Genehmigungen für die Abgabe von Schadstoffen

January 7, 2025

1. Für welche Bauvorhaben und Bautätigkeiten sind Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich? Antwort: Gemäß Artikel 16 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes der Volksrepublik China „führt der Staat eine klassifizierte Verwaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung von Bauprojekten basierend auf dem Grad ihrer Auswirkungen auf die Umwelt durch.“ Die Projektbaueinheiten, die in der vom Ministerium für Ökologie und Umwelt erstellten „Klassifizierungsverwaltungsliste der Umweltverträglichkeitsprüfung von Bauprojekten“ aufgeführt sind, organisieren die Erstellung von Dokumenten zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Bauvorhaben, die nicht in der „Liste“ aufgeführt sind, werden nicht in die Verwaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung von Bauvorhaben einbezogen.
2. Welche Kategorien gibt es für Dokumente zur Umweltverträglichkeitsprüfung? Antwort: Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes der Volksrepublik China hat das Ministerium für Ökologie und Umwelt die „Klassifizierungsmanagementliste für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Bauprojekten“ formuliert und das Klassifizierungsmanagement der Umweltverträglichkeitsprüfung implementiert von Bauprojekten und berücksichtigte umfassend die möglichen Auswirkungen von Bauprojekten auf die Umwelt auf der Grundlage der Merkmale der Bauprojekte und der Umweltsensibilität der Gebiete, in denen sie sich befinden, und implementierte ein Klassifizierungsmanagement für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Bauprojekten. Die Baueinheit organisiert die Erstellung des Umweltverträglichkeitsberichts, des Formulars zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder das Ausfüllen des Formulars zur Registrierung der Umweltverträglichkeit für das Bauvorhaben gemäß den Verzeichnisvorschriften.
3. Welche Arten von Umweltverträglichkeitsprüfungsdokumenten sind genehmigungspflichtig? Antwort: Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes der Volksrepublik China hat das Ministerium für Ökologie und Umwelt die „Klassifizierungsmanagementliste für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Bauprojekten“ formuliert und das Klassifizierungsmanagement der Umweltverträglichkeitsprüfung implementiert von Bauprojekten. Gemäß Artikel 22 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes der Volksrepublik China sind der Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht und das Berichtsformular eines Bauprojekts von der Baueinheit gemäß den Vorschriften der zuständigen Umweltabteilung mit Genehmigungsbehörde vorzulegen des Staatsrates zur Genehmigung vorgelegt.
4. Ist für das Registrierungsformular für Umweltauswirkungen eine Genehmigung erforderlich? Antwort: Gemäß der vom Ministerium für Ökologie und Umwelt formulierten „Klassifizierungsmanagementliste für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Bauprojekten“ soll das Klassifizierungsmanagement für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Bauprojekten implementiert werden. Unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen von Bauprojekten auf die Umwelt organisiert die Baueinheit die Erstellung von Umweltverträglichkeitsberichten für Bauprojekte, Umweltverträglichkeitsberichtsformularen oder das Ausfüllen von Umweltverträglichkeitsregistrierungsformularen gemäß den Bestimmungen der Liste. Gemäß Artikel 22 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes der Volksrepublik China „führt der Staat eine Aufzeichnungsverwaltung für Registrierungsformulare für Umweltauswirkungen ein“ und erfordert keine Genehmigung.
5. Welche Website benötigt die Baueinheit, um die Online-Einreichung zu implementieren, wenn sie das Formular zur Registrierung der Umweltauswirkungen selbst ausfüllt? Antwort: Gemäß Artikel 8 der „Verwaltungsmaßnahmen für die Einreichung von Formularen zur Registrierung von Umweltauswirkungen bei Bauprojekten“ hat das Ministerium für Ökologie und Umwelt einheitlich ein Online-Einreichungssystem für Formulare zur Registrierung von Umweltauswirkungen bei Bauprojekten eingerichtet (im Folgenden genannt). wie das Online-Einreichungssystem). Die Umweltschutzbehörden der Provinzen organisieren den Einsatz von Online-Einreichungssystemen in ihren Verwaltungsbezirken und erteilen den Umweltschutzbehörden auf Kreisebene durch Bereitstellung von Adresslinks Nutzungsberechtigungen für das Online-Einreichungssystem. Die Umweltschutzabteilung auf Kreisebene gibt die Adresslinkinformationen des Online-Einreichungssystems öffentlich bekannt.
6. Welche Abteilung ist für die Einreichung und Verwaltung von Umweltverträglichkeitsregistrierungsformularen für Bauprojekte in ihrem Verwaltungsbereich verantwortlich? Antwort: Gemäß Artikel 15 der „Managementmaßnahmen für die Einreichung von Formularen zur Registrierung von Umweltauswirkungen für Bauprojekte“ muss die Umweltschutzabteilung auf Kreisebene nach Abschluss der Einreichung des Formulars zur Registrierung von Umweltauswirkungen für Bauprojekte gleichzeitig offenlegen die Einreichungsinformationen der Öffentlichkeit über das Online-Ablagesystem seiner Website zugänglich zu machen und die öffentliche Aufsicht zu akzeptieren. Bei Bauprojekten, die gemäß den nationalen Vorschriften Vertraulichkeit erfordern, muss die Umweltschutzabteilung auf Kreisebene die einschlägigen nationalen Vertraulichkeitsvorschriften strikt einhalten und die aufgezeichneten Informationen dürfen nicht weitergegeben werden. Die Umweltschutzabteilung auf Kreisebene muss gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Staatsrates zur Stärkung der Umweltaufsicht und Strafverfolgung die abgeschlossenen und eingereichten Bauprojekte in den entsprechenden Verwaltungsbereich des Umweltaufsichtsnetzes einbeziehen.

7. Ist es nach der Genehmigung des Umweltverträglichkeitsberichts des Bauprojekts durch die Verwaltungsabteilung erforderlich, die Genehmigung erneut zu beantragen, wenn das Bauprojekt nicht innerhalb von fünf Jahren umgesetzt wurde? Antwort: Gemäß Artikel 24 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung der Volksrepublik China gilt: Wenn das Dokument zur Umweltverträglichkeitsprüfung eines Bauprojekts mehr als fünf Jahre lang genehmigt wurde, bevor die Entscheidung über den Baubeginn getroffen wird, gilt das Dokument zur Umweltverträglichkeitsprüfung müssen der ursprünglichen Genehmigungsabteilung zur erneuten Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden; Die ursprüngliche Genehmigungsabteilung muss die Baueinheit innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Dokumente zur Umweltverträglichkeitsprüfung für das Bauprojekt schriftlich über die Gutachten informieren. 8. Welche Rolle spielt die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Planung? Antwort: Die Planungs-Umweltverträglichkeitsprüfung zeigt hauptsächlich die ökologische Umweltrationalität und die Umweltvorteile des Planungsvorhabens auf, schlägt Optimierungs- und Anpassungsvorschläge für die Planung vor, klärt die Abhilfemaßnahmen für nachteilige ökologische Umweltauswirkungen, schlägt ökologische Umweltschutzvorschläge und Kontrollanforderungen vor und Bietet Optimierungsgrundlagen für das ökologische Umweltmanagement im Planungsentscheidungs- und Umsetzungsprozess.
9. Wer ist für die Umweltverträglichkeitsprüfung der Gewerbeparkplanung verantwortlich? Antwort: Die Verwaltungsbehörde des Industrieparks ist die verantwortliche Stelle für die Planung und Umweltverträglichkeitsprüfung. Gemäß den „Stellungnahmen zur weiteren Stärkung der Umweltverträglichkeitsprüfung der Industrieparkplanung“ (Umweltverträglichkeitsprüfung [2020] Nr. 65) sind die Verwaltungsbehörden von Industrieparks die Hauptverantwortlichen für die Planung und Umweltverträglichkeitsprüfung von Industrieparks . Sie sollten gemäß den Vorschriften Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen, die Anforderungen der Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungsmaßnahmen umsetzen und Arbeiten zur Vermeidung und Kontrolle von Umweltquellen im Park durchführen.
10. Ist es notwendig, für die Planung eine Überprüfung des Umweltverträglichkeitsberichts zu organisieren? Antwort: Gemäß Artikel 16 der Verordnung über die Planung der Umweltverträglichkeitsprüfung: „Bei der Einreichung und Genehmigung eines Sonderplanentwurfs legt die Planungsbehörde den Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung der Plangenehmigungsbehörde zur Prüfung vor; wenn der Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt nicht beigefügt, muss die Plangenehmigungsbehörde eine Ergänzung beantragen; wenn sie nicht ergänzt wird, muss die Plangenehmigungsbehörde sie nicht genehmigen. Daher muss der Umweltverträglichkeitsbericht organisatorisch erstellt werden Rezension.
11. Wann werden die Planung und die Umweltverträglichkeitsprüfung der Planungs- und Genehmigungsbehörde vorgelegt? Antwort: Gemäß Artikel 15 und Artikel 16 der Verordnung über die Planung der Umweltverträglichkeitsprüfung muss die Planungsbehörde bei der Vorlage und Genehmigung umfassender Planungsentwürfe und Leitplanungsentwürfe in Sonderplänen das Kapitel oder die Erläuterung zur Umweltverträglichkeit als integralen Bestandteil einbeziehen Planentwurf erstellen und bei der Planfeststellungsbehörde einreichen. Liegt kein Umweltverträglichkeitskapitel bzw. keine Erläuterung vor, verlangt die Planfeststellungsbehörde eine Ergänzung; Erfolgt keine Ergänzung, erteilt die Planfeststellungsbehörde keine Genehmigung.
Bei Vorlage und Genehmigung des Sonderplanentwurfs legt die Planungsbehörde den Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung der Plangenehmigungsbehörde zur Prüfung vor; Wird der Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht nicht beigefügt, verlangt die Planungs- und Genehmigungsbehörde eine Ergänzung; Erfolgt keine Ergänzung, erteilt die Planfeststellungsbehörde keine Genehmigung.
12. Wer ist für die Organisation der Öffentlichkeitsbeteiligung im Prozess der Planung und Umweltverträglichkeitsprüfung verantwortlich? Antwort: Gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung von Planungen muss die Planungsbehörde öffentlich Meinungen von relevanten Einheiten, Experten und der Öffentlichkeit zum Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung für Sonderpläne einholen, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können Die Rechte und Interessen der Öffentlichkeit im Umweltbereich direkt einbeziehen, bevor der Planentwurf zur Genehmigung vorgelegt wird, und zwar durch Formulare wie Fragebögen, Symposien, Demonstrationstreffen und Anhörungen. Allerdings mit Ausnahme derjenigen, die gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
Wenn erhebliche Unterschiede zwischen den Meinungen der zuständigen Stellen, Experten und der Öffentlichkeit und den Schlussfolgerungen der Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen, muss die Planungs- und Vorbereitungsbehörde dies durch Demonstrationssitzungen, Anhörungen und andere Formen weiter nachweisen.
Die Planungsbehörde fügt dem zur Prüfung vorgelegten Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Erklärung über die Annahme und Nichtannahme öffentlicher Meinungen sowie deren Gründe bei. 13. Welche Abteilung soll ein Prüfteam bestehend aus Vertretern und Experten relevanter Abteilungen einberufen, um den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für den von der Volksregierung auf oder über der Stadtebene mit den Bezirken genehmigten Sonderplanungsentwurf vor der Genehmigung zu überprüfen? Antwort: Gemäß Artikel 13 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes der Volksrepublik China müssen die Volksregierungen auf oder über der Stadtebene mit Bezirken, bevor sie den Entwurf eines Sonderplans genehmigen und Entscheidungen treffen, eine Überprüfungsgruppe einberufen, die aus Vertretern und Vertretern besteht Experten aus relevanten Abteilungen, die von der Abteilung für ökologische Umwelt oder anderen Abteilungen der Volksregierung benannt wurden, um den Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu prüfen. Das Gutachterteam muss schriftliche Gutachten abgeben. Die Experten, die gemäß dem vorstehenden Absatz an der Überprüfungsgruppe teilnehmen, werden nach dem Zufallsprinzip aus der Liste der Experten in relevanten Berufen in der Expertendatenbank ausgewählt, die gemäß den Vorschriften der zuständigen Abteilung für ökologische Umwelt des Staatsrates erstellt wurde.

14. Welcher Behörde soll das Umweltverträglichkeitskapitel bzw. die Umweltverträglichkeitserklärung als Bestandteil des Planentwurfs für den Leitplan bei der Erstellung von Gesamt- oder Sonderplänen vorgelegt werden? Antwort: Gemäß Artikel 15 der Verordnungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung von Planungen (veröffentlicht vom Staatsrat der Volksrepublik China am 17. August 2009) gilt bei der Einreichung und Genehmigung umfassender Planungsentwürfe und Leitplanungsentwürfen in Sonderplanungen die Die Planungsbehörde muss das Kapitel oder die Erläuterung zu den Umweltauswirkungen als integralen Bestandteil in den Planungsentwurf aufnehmen und diese der Plangenehmigungsbehörde vorlegen. Liegt kein Umweltverträglichkeitskapitel bzw. keine Erläuterung vor, verlangt die Planfeststellungsbehörde eine Ergänzung; Erfolgt keine Ergänzung, erteilt die Planfeststellungsbehörde keine Genehmigung.
15. Wie sind Umweltverträglichkeitsprüfungen im Planungsprozess einzuordnen? Antwort: Artikel 10 der Verordnungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung der Planung (vom Staatsrat der Volksrepublik China am 17. August 2009 verkündet, Verordnung Nr. 559) legt fest, dass bei der Formulierung eines umfassenden Plans ein Kapitel oder eine Erläuterung zu den Umweltauswirkungen enthalten sein muss muss auf der Grundlage der potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt nach der Umsetzung des Plans verfasst werden. Um einen Sonderplan zu erstellen, sollte ein Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt werden, bevor der Planentwurf zur Genehmigung vorgelegt wird. Leitlinienpläne bei der Erstellung von Sonderplänen müssen Kapitel oder Erläuterungen zu Umweltauswirkungen gemäß den Bestimmungen des ersten Absatzes dieses Artikels enthalten.
16. Kann die Planungs- und Genehmigungsbehörde einen Sonderplanungsentwurf genehmigen, ohne bei der Einreichung zur Genehmigung einen Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung beizufügen? Antwort: Gemäß Artikel 16 der Verordnungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Planungen (veröffentlicht vom Staatsrat der Volksrepublik China am 17. August 2009, Verordnung Nr. 559) ist die Planungsbehörde bei der Einreichung und Genehmigung spezieller Planungsentwürfe zuständig legt den Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung vor; Wird der Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht nicht beigefügt, verlangt die Planungs- und Genehmigungsbehörde eine Ergänzung; Erfolgt keine Ergänzung, erteilt die Planfeststellungsbehörde keine Genehmigung.
17. Wie ist die Zusammensetzung und Anzahl der Experten im Prüfungsteam für Planung und Umweltverträglichkeitsprüfung? Antwort: Gemäß Artikel 18 der Verordnungen zur Planung der Umweltverträglichkeitsprüfung (veröffentlicht vom Staatsrat der Volksrepublik China am 17. August 2009, Verordnung Nr. 559) werden die Experten des Prüfgremiums nach dem Zufallsprinzip ausgewählt Liste der Sachverständigen relevanter Berufe in der gesetzlich eingerichteten Sachverständigendatenbank. Experten, die an der Erstellung des Berichts über die Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligt sind, dürfen jedoch nicht Mitglieder des Prüfteams für diesen Bericht sein. Die Anzahl der Experten im Prüfteam darf nicht weniger als die Hälfte der Gesamtzahl der Experten im Prüfteam betragen; Wenn es weniger als die Hälfte beträgt, ist die Bewertungsmeinung des Bewertungsteams ungültig.
18. Wie soll die Planfeststellungsbehörde bei der Genehmigung besonderer Planentwürfe mit der Ablehnung der Schlussfolgerungen und Gutachten des Umweltverträglichkeitsprüfungsberichts umgehen? Antwort: Gemäß Artikel 22 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung von Planungen hat die Planfeststellungsbehörde das Ergebnis des Umweltverträglichkeitsprüfungsberichts und der Gutachten als wichtige Entscheidungsgrundlage für die Genehmigung besonderer Planungsentwürfe heranzuziehen. Wenn die Planfeststellungsbehörde die Schlussfolgerungen und Gutachten des Umweltverträglichkeitsprüfungsberichts nicht übernimmt, muss sie die Ablehnungsgründe Punkt für Punkt schriftlich darlegen und zur späteren Einsichtnahme aufbewahren. Relevante Einheiten, Experten und die Öffentlichkeit können eine Konsultation beantragen; Allerdings mit Ausnahme derjenigen, die gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
19. Wie lässt sich die Prüfungsstufe der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Planung von Industrieparks bestimmen? Antwort: Laut dem Dokument „Stellungnahmen zur weiteren Stärkung der Umweltverträglichkeitsprüfung der Industrieparkplanung“ (Umweltverträglichkeitsprüfung [2020] Nr. 65) „wird der Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht der Industrieparkplanung im Allgemeinen zur Prüfung durch den Umweltbeauftragten einberufen Umweltabteilung der Volksregierung, die die Einrichtung des Industrieparks genehmigt. Wenn es in jeder Provinz (Region, Stadt) andere Vorschriften für die Überprüfung von Umweltverträglichkeitsberichten von Industrieparks unterhalb der Provinzebene gibt, gelten diese in Übereinstimmung mit den relevanten lokalen Gesetzen und Vorschriften umgesetzt werden.“ Daher werden Industrieparks auf nationaler Ebene vom Ministerium für Ökologie und Umwelt überprüft, Industrieparks auf Provinzebene werden von der Abteilung für ökologische Umwelt auf Provinzebene überprüft und Industrieparks auf kommunaler Ebene und darunter liegende Industrieparks werden von der Abteilung für ökologische Umwelt auf kommunaler Ebene überprüft.
20. Wie wird das Team zur Prüfung der Planung und Umweltverträglichkeitsprüfung zusammengestellt? Antwort: Artikel 17 und Artikel 18 der Verordnungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung von Planungen (vom Staatsrat der Volksrepublik China am 17. August 2009 verkündet, Verordnung Nr. 559) legen fest, dass „von den Volksregierungen genehmigte Sonderpläne“ sind oder oberhalb der in Bezirke unterteilten Stadtebene werden von einem Prüfteam überprüft, das sich aus Vertretern relevanter Abteilungen und von ihren Umweltschutzabteilungen einberufenen Experten zusammensetzt, bevor die Genehmigung zur Überprüfung des Berichts über die Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt wird.“ „Die Sachverständigen des Prüfteams werden nach dem Zufallsprinzip aus der Liste der Sachverständigen relevanter Berufe des nach Maßgabe des Gesetzes eingerichteten Sachverständigenpools ausgewählt. Sachverständige, die an der Erstellung des Umweltverträglichkeitsprüfungsberichts beteiligt sind, dürfen jedoch nicht Mitglieder des Sachverständigenpools sein Daher muss sich das Prüfungsteam für Planung und Umweltverträglichkeitsprüfung aus Vertretern relevanter Abteilungen und Experten in relevanten Bereichen zusammensetzen.